Gerhart-Hauptmann-Schule


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Fördermaßnahmen

Unsere Schule

· Hilfen für eine individuelle Lern- und Leistungsentwicklung
Die Gerhart-Hauptmann-Schule strebt einen Unterricht an, der von der einzelnen Schülerin/vom einzelnen Schüler ausgeht und jedes einzelne Kind gemäß seiner Ausgangssituation in seinem Lern- und Leistungsvermögen bestmöglich fördert.

1. Individuelle Stärken sollen weiterentwickelt, individuelle Schwachpunkte abgebaut werden.
2. Nichtversetzungen sollen verhindert, Abschlussqualifikationen erhöht und die Durchlässigkeit zwischen den Schulformen erleichtert werden.
3. Sprachliche Defizite, insbesondere von Migrantenkindern, sollen reduziert werden.
4. Chancengleichheit soll ermöglicht werden, damit verhindert wird, dass soziale Herkunft und schulischer Erfolg in einem direkten Zusammenhang stehen (PISA).

· Pädagogische Hilfestellung
Auch an unserer Schule gibt es Schülerinnen und Schüler, die im Laufe eines Schuljahres mit schlechten Lern- und Arbeitsergebnissen auffallen und daher gezielte pädagogische Hilfestellung benötigen. Dazu gehören:
1. die systematische, vertrauensvolle Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus zum Wohle und im Interesse der Schülerinnen und Schüler;
2. konkrete Hinweise der Schule über fehlende fachliche Kompetenzen der Schülerin/des Schülers in den einzelnen Fächern und Fachbereichen;
3. Hilfen zu einer effektiven Gestaltung der schulischen Lern- und Arbeitsprozesse ("das Lernen lernen");
4. die Erarbeitung individueller Fördermaßnahmen in einzelnen Fächern.

Seit dem Schuljahr 2006/2007 wird ab Klasse 5 aufsteigend die individuelle Lernentwicklung der Schülerinnen und Schüler von den Lehrern/-innen des Klassenteams dokumentiert. Die Dokumentation soll Aufschluss geben über den Leistungsstand, die pädagogischen Maßnahmen und die Lernentwicklung jeder einzelnen Schülerin/jedes einzelnen Schülers.

Bei akuten Lern- und Leistungsschwierigkeiten findet ein Beratungsgespräch zwischen Lehrern/innen, Eltern und Schülern/-innen statt
o mit dem Ziel, Informationen über den aktuellen Leistungsstand zu geben, sowie
o mit einer Vereinbarung der erforderlichen Fördermaßnahmen zwischen Schule, Schüler/in und Elternhaus.

· Schulorganisatorische Maßnahmen
1. Die Unterrichtsgestaltung soll das Prinzip der Individualisierung und Differenzierung berücksichtigen, um den Schülerinnen und Schülern mit ihrem unterschiedlichen Lern- und Leistungsvermögen gerecht zu werden.
Wir streben einen Unterricht an, der
o an die Lernvoraussetzungen der Schüler/innen anknüpft
o ihrem individuellen Lernverhalten Rechnung trägt
o ihnen ausreichend Zeit und Raum gibt zum Nachdenken und für die Entwicklung eigener Lösungswege
o sie - falls erforderlich - anleitet und stützt
o Fehler und Fehlvorstellungen in angemessener Weise zur Sprache bringt und
o Ergebnisse gründlich absichert.

Die Lehrerin/der Lehrer kann dazu im Unterricht beispielsweise
o die systematische Wiederholung länger zurückliegender Themen in die Erarbeitung und Sicherung neuer Inhalte integrieren und auf diese Weise zu regelmäßigem und intensivem Üben anleiten
o Aufgaben stellen, die auf verschiedenen Kompetenzstufen lösbar sind
o einfache Beispiele, Skizzen und Veranschaulichungen nutzen , um fachliche Konzepte und Grundvorstellungen zu verdeutlichen
o zusätzliche, individuelle Hausaufgabenkontrollen durchführen
o Fehlerkarteien anfertigen lassen und Fehleranalysen durchführen
o für Schülerinnen und Schüler mit Lernschwierigkeiten spezielle Lern- und Übungsmaterialien bereitstellen
o leistungsstarke Schülerinnen und Schüler motivieren, leistungsschwächere Schülerinnen und Schüler zu unterstützen

2. Es können "Förderbänder" in den Kernfächern mit speziellen Lernangeboten zum Abbau von Schwächen oder zur Erweiterung von Stärken eingerichtet werden (z.B. für Grundlagentraining oder Crash-Kurse).
3. Im Rahmen des Nachmittagsangebotes gibt es die Möglichkeit, an der Hausaufgabenhilfe teilzunehmen. Die Teilnahme ist grundsätzlich freiwillig; fallen jedoch einzelne Schülerinnen oder Schüler durch nicht angefertigte Hausaufgaben häufig auf, kann die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer diese Schüler/innen zur Teilnahme verpflichten.
4. Die Reduzierung sprachlicher Defizite von Migrantenkindern bildet einen Schwerpunkt im Rahmen der individuellen Förderung. Die ausländischen Schülerinnen und Schüler werden einer Regelklasse zugewiesen und daneben je nach ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit beim Erwerb der deutschen Sprache einem besonderen Förderkursangebot zugeordnet.
5. Zur Unterstützung von Schülerinnen und Schülern mit erhöhtem Förderbedarf ist eine Kollegin der Peter-Härtling-Schule (Förderschule) als Kooperationslehrerin mit 6 Wochenstunden an unsere Schule abgeordnet.
6. In Klassenstufe 6 findet eine gesonderte Sprach- und Leseförderung in Kleingruppen statt, die von einem Serviceclub finanziert wird.
7. Leseschwache Schülerinnen und Schüler können von ehrenamtlichen Mentoren betreut werden.
8. Für einzelne Fördermaßnahmen kann die Hilfe der Schulsozialarbeit in Anspruch genommen werden.


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