Gerhart-Hauptmann-Schule


Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü


Vertretung

Unsere Schule

Durch Krankheit, Klassenfahrten oder Fortbildungen kann nicht immer der entsprechende Kollege/die entsprechende Kollegin den Unterricht erteilen. Dennoch gilt das Prinzip möglichst wenig Unterricht ausfallen zu lassen.

Für die Klassen 5 bis 8 wird auf jeden Fall eine Vertretung organisiert, so dass ein kontinuierlicher Ablauf des Schultages unter Aufsicht gewährleistet ist. Dies gilt auch für die Randstunden vor dem Nachmittagsangebot.

In den Klassen 9 und 10 ist es durchaus möglich, den Schülern "Stillbeschäftigung" für das entsprechende Fach zu geben. Dieses sind zum Thema des laufenden Unterrichts gehörende Aufgaben, die die Schüler und Schülerinnen in Eigenregie leisten können. Hierbei ist keine Lehrkraft im Klassenraum, aber Kollegen, die sich in unmittelbarer Nähe befinden, beaufsichtigen die selbstständig arbeitenden Schülerinnen und Schüler (gelegentliche Kontrolle/ offene Türen).

· Bei langfristig vorhersehbaren Erkrankungen wird eine Feuerwehrlehrkraft angefordert.

· Bei mehrwöchigen Erkrankungen wird versucht, für die Kernfächer eine kontinuierliche Vertretung einzurichten.

· Betreut eine Kollegin/ein Kollege ihre/seine Klasse im Praktikum und unterrichtet in anderen Jahrgängen ein Langfach, so erteilt sie/er während dieser Zeit trotz der Praktikumsbesuche einen Großteil dieser Unterrichtsstunden.

· Ist ein kurzes Fehlen absehbar, so informiert die/der entsprechende Fachlehrer/in ihre/seine Vertretung über den zu erteilenden Unterrichtsstoff und bereitet auch etwaige Arbeitsblätter vor. Da die meisten Lehrer/innen Unterrichtserfahrung in vielen Fächern haben, ist das Fachliche des Vertretungsunterrichts nicht das Problem.

· Fällt ein Lehrer/eine Lehrerin kurzfristig aus, so helfen die parallel unterrichtenden Kollegen mit Informationen über den derzeitigen Unterrichtsstoff/bzw. mit Arbeitsblättern aus.

Grundsätzlich vertritt jeder Lehrer/jede Lehrerin des Kollegiums in jeder Klasse. Wenn möglich, sollte die vertretende Lehrkraft die Klasse jedoch aus dem eigenen Unterricht kennen.

Die Inhalte des Vertretungsunterrichts sollten aus den schuleigenen Lehrplänen für die einzelnen Fächer (werden zurzeit erstellt) ersichtlich sein.

Mehrarbeit, die durch Vertretungsunterricht angefallen ist, kann zu passenden Zeiten abgegolten werden. Dabei ist zu beachten, dass dadurch kein neuer Vertretungsunterricht erteilt werden muss. Das bedeutet im Prinzip, dass kein unterrichtsfreier Tag durch Stundenverlagerung entstehen kann.

Der gesamte Stundenplan aller Klassen und Fächer wird jeweils mindestens einen Tag im Voraus für die Schüler im Schaukasten im Eingangsbereich der Schule und für die Lehrer im Lehrerzimmer ausgehängt. Es besteht für alle Beteiligten die Verpflichtung sich am Ende des Schultages über etwaige Änderungen im Ablauf des kommenden Tages zu informieren.


Home | Aktuelles | Unsere Schule | Kontakt | Impressum | Stundenpläne | Pressestimmen | Sitemap


Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü